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Die Reichspogromnacht vor 84 Jahren sollte uns allen eine Mahnung sein!

Vor 84 Jahren, am 9. November 1938, wurden deutschlandweit Synagogen Ziel des Nazi-Regimes und seiner fanatischen Anhänger. Auch die von Gottfried Semper entworfene und 1840 eingeweihte Dresdner Synagoge wurde in der Reichspogromnacht zerstört.

Den Mahnungen gegen Geschichtsvergessenheit sollte man sich nicht nur anschließen, sondern auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht erst mit der Zerstörung von Synagogen und der massenhaften Vernichtung von Menschenleben offen zu Tage traten, sondern dass dem ein längerer Prozess der Ausgrenzung voran gegangen war.

Dies betraf in erster Linie und am Offensichtlichsten Mitbürger jüdischen Glaubens bzw. jüdischer Abstammung, aber eben auch Homosexuelle, Sinti und Roma, Behinderte sowie oppositionelle Politiker.

Unter Federführung des Robert-Koch-Instituts wurden seinerzeit menschenverachtende Experimente und Zwangssterilisationen durchgeführt.

Dies führte unter anderem dazu, dass in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess der sogenannte Nürnberger Kodex formuliert wurde, der besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen

„die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.

Durch den politischen, medialen und gesellschaftlichen Druck auf (vermeintlich) ungeimpfte Menschen ist eine freiwillige Zustimmung nicht mehr als gegeben anzusehen. Denn die letzten beiden der oben genannten Voraussetzungen durch die monatelange Corona-Panikmache und Impfpropaganda mit wiederholten Falschinformationen durch hochrangige Politiker, regierungsgebundene Institutionen und befangene Medien schlichtweg sind nicht erfüllt.

Daher ist die Forderung für eine freie Impfentscheidung eines jeden (erwachsenen) Menschen gemäß der Artikel 1, 2 und 6 unseres Grundgesetzes zu respektieren, die besagen, dass die Würde eines jeden Menschen unantastbar ist , und dass Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht sind.

Jede Gleichsetzung mit den Verbrechen im Nazi-Regime/3. Reich ist abzulehnen, jedoch ist ein Vergleich damit eben keine Verharmlosung der damaligen Verbrechen, sondern die Wahrnehmung der geschichtlichen Verantwortung für diese von Menschen verübten Taten.

Es ist an der Zeit, sich vollumfänglich zu den individuellen Menschenrechten zu bekennen und jede verharmlosende Kollektivierung von Schuld abzulehnen.

Um es mit den Worten des Dresdner Schriftstellers Erich Kästner zu sagen:

An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur die schuld, die ihn begehen, sondern auch diejenigen, die ihn nicht verhindern.

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